AGA-Beitragsordnung
Der Mitgliedsbeitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem
Staffelbeitrag und ggf. dem Aktionsbeitrag zusammen.
• Grundbeitrag
Der Grundbeitrag (§ 10 Abs.1 der AGA-Satzung) beträgt 10,– €/Monat je Mitglied.
Der Grundbeitrag ist für alle Mitglieder fällig.
• Staffelbeitrag
Der Staffelbeitrag (§10 Abs.2 der AGA-Satzung) ist gestaffelt nach der Anzahl
des Verkaufspersonals und beträgt
bei Mitgliedern mit ein bis zwei Mitarbeitern im Verkauf
2,50 €/Monat
bei Mitgliedern mit drei bis vier Mitarbeitern im Verkauf
5,00 €/Monat
bei Mitgliedern mit fünf bis vierzehn Mitarbeitern im Verkauf
10,00 €/Monat
bei Mitgliedern mit mehr als vierzehn Mitarbeitern im Verkauf 20,00
€/Monat
Der/die Geschäftsinhaber/in wird zum Verkaufspersonal hinzugerechnet.
Teilzeitkräfte werden anteilig angerechnet.
• Aktionskostenumlage
Für Mitglieder, die bei Aktionen mitmachen, wird ein einheitlicher
Aktionsbeitrag von 100,– €/Jahr festgelegt. Dieser Betrag versteht sich
zuzüglich MWST.
Grund- und Staffelbeitrag werden halbjährlich abgebucht.
Der Aktionsbeitrag wird zum Jahresende abgebucht.
• Testmitgliedschaft
Es besteht die Möglichkeit zur Testmitgliedschaft in der AGA.
Testmitglieder zahlen im Jahr ihres Beitritts weder Grund- noch Staffelbeiträge.
Falls kein ausdrücklicher Widerspruch erfolgt, werden Testmitglieder zu Beginn
des darauf folgenden Jahres ordentliche Mitglieder mit allen Rechten und
Pflichten.