www.aga-aichach.de - Wittelsbacher Str. 32 - 86551 Oberwittelsbach - fon 08251-1015 - fax 08251-827117

AGA-Beitragsordnung

Der Mitgliedsbeitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem Staffelbeitrag und ggf. dem Aktionsbeitrag zusammen.

• Grundbeitrag
Der Grundbeitrag (§ 10 Abs.1 der AGA-Satzung) beträgt 10,– €/Monat je Mitglied.
Der Grundbeitrag ist für alle Mitglieder fällig.

• Staffelbeitrag
Der Staffelbeitrag (§10 Abs.2 der AGA-Satzung) ist gestaffelt nach der Anzahl des Verkaufspersonals und beträgt
bei Mitgliedern mit ein bis zwei Mitarbeitern im Verkauf             2,50 €/Monat
bei Mitgliedern mit drei bis vier Mitarbeitern im Verkauf             5,00 €/Monat
bei Mitgliedern mit fünf bis vierzehn Mitarbeitern im Verkauf     10,00 €/Monat
bei Mitgliedern mit mehr als vierzehn Mitarbeitern im Verkauf   20,00 €/Monat
Der/die Geschäftsinhaber/in wird zum Verkaufspersonal hinzugerechnet.
Teilzeitkräfte werden anteilig angerechnet.

• Aktionskostenumlage
Für Mitglieder, die bei Aktionen mitmachen, wird ein einheitlicher Aktionsbeitrag von 100,– €/Jahr festgelegt. Dieser Betrag versteht sich zuzüglich MWST.

Grund- und Staffelbeitrag werden halbjährlich abgebucht.
Der Aktionsbeitrag wird zum Jahresende abgebucht.

• Testmitgliedschaft
Es besteht die Möglichkeit zur Testmitgliedschaft in der AGA.
Testmitglieder zahlen im Jahr ihres Beitritts weder Grund- noch Staffelbeiträge.
Falls kein ausdrücklicher Widerspruch erfolgt, werden Testmitglieder zu Beginn des darauf folgenden Jahres ordentliche Mitglieder mit allen Rechten und Pflichten.